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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SILCA Textilreinigung
SILCA Tex GmbH
Zürichstrasse 49
6004 Luzern

info@silca-textilreinigung.ch


Mit Abgabe der Artikel werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG

  1. SILCA verpflichten uns zu fachmännischer und umweltbewusster Textilpflege.

  2. SILCA kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen.

  3. Die durch SILCA erfasste Stückzahl und Beschaffenheit der Artikel ist massgebend für deren Bearbeitung, Rückgabe und Preisfestsetzung.

VERANTWORTLICHKEIT

  1. Jede Haftung von SILCA wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle grober Fahrlässigkeit.

  2. Voraussetzung einer Haftung von SILCA ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren.

  3. Eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.

  4. Eine Haftung wird zudem abgelehnt, wenn das Textilpflegekennzeichen keine Reinigung und keinen Waschprozess erlaubt, der Kunde jedoch dennoch eine Behandlung durch die Textilreinigung wünscht.

  5. Trotz vorangegangener fachmännischer Fachkontrolle bei der Annahme der Artikel kann SILCA keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch versteckte Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, mangelhafte Farbechtheit und Druckqualität, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. – oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Verlust von Knöpfen, Applikation und dergleichen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Textilien im üblichen Toleranzbereich ist ebenfalls ausgeschlossen.

  6. Eine Spezialbehandlung erfolgt nur, wenn dies offensichtlich notwendig ist; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung erfordern. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für SILCA massgebend.

  7. SILCA kann bei der Annahme des Pflegeauftrages einen Vorbehalt anbringen (sog. Vorbehaltserklärung).

  8. Ein Reinigungserfolg kann nicht garantiert werden. Der Reinigungspreis ist in jedem Fall geschuldet. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im unbearbeiteten Zustand dem Kunden zurückgegeben. Der Kunde verzichtet auf weitere Ansprüche gegenüber SILCA.

RÜCKGABE

  1. SILCA bemüht sich, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen.

  2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheines.

  3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung der Artikel nicht innerhalb dieser Frist, kann SILCA frei darüber verfügen ohne den Kunden zu entschädigen.

  4. Kann der Reinigungsauftrag nicht ausgeführt werden, bekommt der Kunde die Artikel unbehandelt zurück.

BEANSTANDUNGEN

  1. Reklamationen des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab Erhalt des Artikels erfolgen.

  2. Beanstandungen werden von SILCA sorgfältig geprüft und begründet beantwortet oder erklärt.

  3. Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Ein allfälliger Schadenersatz von SILCA bei Schäden oder Verlust von Artikeln beschränkt sich auf den Zeitwert des Artikels zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gemäss der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Der Kunde anerkennt, dass als Basis für den Zeitwert der effektiv bezahlte Preis massgeblich ist, sofern dieser nicht höher als der Neu- oder Wiederbeschaffungswert ist. Es obliegt dem Kunden, den Nachweis des bezahlten Preises mittels Kaufquittung oder sonstiger Bestätigung zu erbringen. Der Kunde akzeptiert die Richtlinien der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS als integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Real- oder Neuwertersatz des Artikels ist ausgeschlossen. Nach erfolgtem Schadenersatz geht der Artikel in das Eigentum von SILCA über.

ANWENDBARES RECHT

  1. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

  2. Kommt keine Einigung zustande, empfiehlt SILCA dem Kunden, den Schadenfall der Ombudsstelle Textil PSE zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten.

  3. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist Luzern.

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